Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine Konzerngesellschaft keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte einer anderen ausländischen Konzerngesellschaft darstellt.
Der EuGH hat sich in der Rechtssache Adient (C-533/22) erneut mit den Kriterien zur Bestimmung fester Niederlassungen beschäftigt. Im Kern ging es (wieder) um die Klärung der Frage, ob und wann eine Konzerngesellschaft als feste Niederlassung einer anderen Konzerngesellschaft zu betrachten ist.
Die Ausführungen des EuGH sind erfreulich klar und sollten Unternehmen bei der Identifizierung fester Niederlassungen in Konzernstrukturen helfen können.