Einführung des euro in der Republik Kroatien – Richtlinien für Wirthschaftliche anpassung und Verbraucherschutz

21. Mai 2022 | Lesedauer: 3 Min

Am Freitag, den 13. Mai 2022, hat das kroatische Parlament das Gesetz über die Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien verabschiedet.

Dieses Gesetz schreibt die Regeln für den Umtausch, die Lieferung und den Umtausch von Kuna-Bargeld in Euro-Bargeld, den doppelten Umlauf, die doppelte Berichterstattung, die Anwendung des Grundsatzes der Kontinuität von Rechtsinstrumenten, Haushaltsplänen, Finanzplänen, Geschäftsbüchern, Finanzberichten und Steuern im Verfahren Euro-Einführung, Überwachung durch Anwendung dieser Ordnungswidrigkeitsvorschrift wegen Nichteinhaltung des Gesetzes, vor.

Um bestimmte Probleme anzugehen, hat der Koordinierungsausschuss für wirtschaftliche Anpassung und Verbraucherschutz inoffizielle Richtlinien zur Anwendung desselben Gesetzes herausgegeben.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Richtlinien und vorbereitenden Maßnahmen für Unternehmen:

  • Anpassung des Informationssystems als Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Wirtschaftseinheit darstellt, insbesondere im Bereich Buchhaltung und Finanzen. Dazu gehört insbesondere:
    • Ausstellen von Rechnungen, Kassa, Verkaufsautomaten, Lohn – und Gehaltsabrechnung, Anwendungen zur Bestandskontrolle, Finanzdatenverarbeitungssysteme und andere
    • Umrechnung mit dem festen Umrechnungskurs und Umrechnungsrundungsregeln
    • Parallele Berichterstattung (in Kuna und Euro)
    • Implementierung von Prozessen in HRK für diejenigen Prozesse, die sich auf das Vorjahr beziehen und im laufenden Jahr ausgeführt werden
    • das System rechtzeitig testen.
  • Eine Anpassung der Buchhaltungsbelege ist erforderlich, dh Rechnungen, Einzahlungsscheine, Kontoauszüge, Lieferscheine, Bestellungen und dergleichen:
  • Im Zeitraum der doppelten Berichterstattung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den an den Arbeitnehmer gezahlten Gesamtbetrag auf der Lohnliste des Arbeitnehmers doppelt darzustellen
  • Subjekte, die zur Abgabe von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, dessen Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, müssen den Jahresabschluss gemäß den Fristen im Jahr 2023 für 2022 in Kuna vorbereiten und veröffentlichen. Subjekte, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, und deren letzter Tag des Geschäftsjahres nach dem Tag der Euro-Einführung liegt, müssen die Daten für das vorangegangene Geschäftsjahr in Euro darstellen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2022 werden in Kuna eingereicht und ab 1.1.2023. in Euro. Korrekturen an Umsatzsteuervoranmeldung werden in der Währung eingereicht, in der sie ursprünglich eingereicht wurden
  • Zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind Banken und andere Zahlungsdienstleister verpflichtet, Guthaben auf Konten von Kuna nach einem festgelegten Umrechnungskurs gebührenfrei in Euro umzutauschenEs ist besonders wichtig, die Mitarbeiter mit dem Prozess der Euro-Einführung vertraut zu machen.

Ethischer Kodex

Alle Wirtschaftssubjekte, die direkt mit Verbrauchern Geschäfte abschließen, werden eingeladen, sich dieser Initiative anzuschließen, die darauf abzielt, Preise korrekt zu berechnen und zu melden, ohne ungerechtfertigte Erhöhungen der Einzelhandelspreise. Wirtschaftssubjekte, die sich an den Kodex halten, erhalten ein Label, das den Verbrauchern signalisiert, dass es sich um ein zuverlässiges Wirtschaftssubjekte handelt.

Zusammengefasst

  • Die verpflichtende doppelte Kassenhaltung beginnt am 5.9.2022. und dauert bis zum 31.12.2023.
  • Die Verpflichtung zur doppelten Kassenhaltung gilt ausschließlich im direkten Verhältnis zu Verbrauchern
  • Die Neuberechnung von Preisen und anderen monetären Wertangaben erfolgt ausschließlich zu einem festen Umrechnungskurs in Form einer direkten Notierung EUR / HRK in vollem numerischem Betrag
  • Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Verpflichtung zur doppelten Kassenhaltung (Totems zB bei der Tankstellen, Verkaufsautomaten, Coupons, Tickets, Eintrittskarten, Geschenkkarten usw.)
  • Gemäß dem Grundsatz der Vertragskontinuität sind bestehende Verträge mit Beträgen in HRK weiterhin gültig. Das gleiche gilt auch für Arbeitsverträge.

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In diesem Newsletter wurden die Fristen unter der Annahme angenommen, dass Kroatien den Euro ab 1. Januar 2023 als offizielle Währung einführen wird, die Fristen können jedoch noch geändert werden, da sie im Hinblick auf das Datum der Veröffentlichung des Beschlusses des EU-Rates über die Einführung des Euro festgelegt sein werden, was derzeit nicht vorhersehbar ist.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung ändert. Dieser Newsletter basiert sich daher auf unserem Verständnis und der korrekten Auslegung von Recht und Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Newsletters. Dieser Newsletter wird aufgrund von Gesetzesänderungen, die nach Veröffentlichung dieses Schreibens eintreten, nicht aktualisiert.

NEWSLETTER_Richtlinien fuer Wirtschaftliche Anpassung und Verbraucherschutz_05_2022