Das Jahr 2018 bringt in mittel- und südosteuropäischen Ländern umfangreiche Änderungen im Bereich der Steuern, Abgaben und Sozialabgaben mit sich: Alle aktuellen Steuersätze in Kroatien für Investoren und Unternehmer im Überblick, von unseren Steuerberatern für Sie zusammengefasst.
1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen in Kroatien können ihre Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß reinvestierter Gewinne reduzieren, wenn
- diese verwendet werden, um das Stammkapital zu erhöhen und
- Investitionen in langfristige Wirtschaftsgüter getätigt werden, um bestehende Arbeitsplätze für mind. zwei Jahre zu erhalten.
2. Abzugssteuer in Kroatien: Quellensteuer
Die Quellensteuer für Zinsen an natürliche Personen wurde von 40 % auf 12 % reduziert.
3. Kroatien: Änderungen der Umsatzsteuer 2017
Reverse Charge System für innerstaatliche Lieferungen
Ab 1. Jänner 2018 gilt die Reverse-Charge-Regelung auch für folgende innerstaatliche Lieferungen:
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die von nicht ansässigen Steuerpflichtigen an lokale Steuerpflichtige erbracht werden;
- Baulieferungen und Leistungen die von lokalen Steuerpflichtigen an lokale Steuerpflichtige erbracht werden;
- Verkauf von Immobilien (Bauland und Gebäude mit zugehörigem Land), die der Umsatzsteuer unterliegen.
Neue Umsatzsteuer-Sätze für Immobilien und Bauland
Darüber hinaus unterliegen die Lieferung von Bauland und die Lieferung von „neuen“ Immobilien in Kroatien – d.h. Gebäude und zugehöriges Land, die innerhalb von 2 Jahren ab der Anschaffung bzw. Bau nicht genutzt werden – seit 1. Jänner 2018 der 25%igen Umsatzsteuer.
Änderungen für elektronisch erbrachte Leistungen
Geändert wurden die Bestimmungen über den Leistungsort für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die von in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmern an Nichtsteuerpflichtige im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen in Kroatien
Zusätzlich geändert wurde der Leistungsort für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmern an Nichtsteuerpflichtige im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden (siehe dazu die Ausführungen, insb. betreffend MOSS im Abschnitt Bulgarien).
Einreichung der Umsatzsteuer-Jahreserklärungen 2017
Umsatzsteuerjahreserklärungen müssen nur noch für das Jahr 2017 eingereicht werden.
4. Sonstige Steueränderungen in Kroatien
Die Rechtsform der „einfachen GmbH“ mit einem Mindestkapital von HRK 10 (ca. EUR 1,30), die als Einpersonengesellschaft gegründet werden kann, wurde eingeführt.
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