Wie teuer ist Arbeit(en) im Ländervergleich – für Dienstnehmer und Dienstgeber? Wo sind die Lohnnebenkosten für Unternehmen besonders hoch? Und wo bleibt Arbeitnehmern netto am meisten übrig? Antworten auf diese Fragen gibt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens TPA. Sie zeigt folgende Ergebnisse für Osteuropa:
- Österreich liegt bei den Lohnnebenkosten im Spitzenfeld, vor allem bei hohen Gehältern. Aber: Ungarn, Rumänien, Tschechien und die Slowakei liegen teilweise – je nach Höhe des Gehalts – noch darüber.
- Den Arbeitnehmern bleibt in Österreich vergleichsweise wenig netto vom Bruttogehalt. Bulgarien, Serbien und Albanien sind in dieser Hinsicht die lukrativsten Länder.
Immer mehr heimische Unternehmen setzen ihre MitarbeiterInnen auch außerhalb Österreichs ein. Laut EU-Kommission arbeiteten im Jahr 2015 insgesamt 11,3 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat. Für die Betriebe und auch die Arbeitnehmer heißt das: die jeweiligen Bestimmungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht müssen berücksichtigt werden.
Wie sich die Entsendung von Mitarbeiter in einen anderen Staat kostenmäßig für das Unternehmen auswirkt und was den Arbeitnehmer „unterm Strich“ im Ländervergleich übrig bleibt, das hat das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA aktuell erhoben.
Kostenbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Visier
Ausgehend von drei „typischen“ Gehaltsklassen, die den Positionen eines Angestellten sowie des mittleren und höheren Managements entsprechen, verglichen die TPA Experten die Kostenbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich mit jener in folgenden zehn 10 Staaten Mittel- und Südosteuropas: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Außer Albanien und Serbien sind alle Länder Teil der EU und fallen damit in deren Geltungsbereich, was das Sozialversicherungsrecht betrifft. Eine entsprechende EU-Verordnung regelt, dass für Einkünfte nur einem Staat das Sozialversicherungsrecht zusteht. Üblicherweise ist das der Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Auch die Besteuerung erfolgt üblicherweise im Tätigkeitsstaat.
Wo zahlen die Unternehmen am meisten drauf?
Österreich ist der einzige der 11 untersuchten Staaten, der neben den Dienstgeberanteilen zur Sozialversicherung noch weitere Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber vorsieht – in Summe rund 9% des Bruttogehalts.
Rumänien, Slowenien und Ungarn sind jene Länder, die keine Höchstbeitragsgrundlage bei den Sozialversicherungsbeiträgen kennen. Die Dienstgeberkosten steigen dort proportional zum Bruttobezug – daher zählen Ungarn und Rumänien auch zu jenen Ländern mit den höchsten Dienstgeberkosten.
Was bleibt Arbeitnehmern netto vom Bruttoeinkommen?
Was bleibt den Entsendeten nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer am Konto vom Lohn übrig? Einige Länder haben eine „Flat Tax“, also einen einheitlichen Steuersatz für natürliche Personen – in Bulgarien und Serbien liegt der bei nur 10%. Aber: die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer unterscheidet sich: in Bulgarien wird die Einkommensteuer wie in Österreich vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet, in Serbien ist der Bruttobezug die Basis.
Fazit: Arbeit in Österreich ist teuer, bietet aber viel
Das Ergebnis der TPA Studie ‚ So teuer ist Arbeit‚ zusammen gefasst:
- Österreich liegt bei der Lohnnebenkostenbelastung im Spitzenfeld – speziell bei Managergehältern.
- Bei einem niedrigeren Bruttogehalt („Angestelltengehalt“) verzeichnen Staaten wie Ungarn, Rumänien, Tschechien und die Slowakei höhere oder ähnlich hohe Lohnnebenkosten. Dagegen liegen Bulgarien, Albanien oder Serbien deutlich unter Österreich, was die Lohnnebenkosten betrifft.
„Jedenfalls lohnt es sich für Entsender und Entsendete, genau hin zu schauen. Denn das Sozialversicherungssystem in Österreich ist zwar teuer, aber in den meisten anderen Staaten gibt es kein vergleichbar gutes System im Bereich der Krankenversicherung und der Pensionsleistungen“, weiß Studienautorin Andrea Rieser.
Die aktuelle Studie zu Arbeitskosten wurde im Frühjahr / Sommer 2017 von TPA Expertin und Steuerberaterin Mag. Andrea Rieser und Dr. Wolfgang Höfle, TPA Partner und Sozialversicherungsexperte, durchgeführt.