Es gibt unterschiedlichste Gründe für eine Unternehmensbewertung. Zumeist dient sie der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen von Unternehmen. Aber auch im Rahmen einer wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value) und für die (internationale) Rechnungslegung (UGB, IFRS, US-GAAP) werden Unternehmensbewertungen heutzutage immer häufiger nachgefragt und durchgeführt.
TPA bietet Ihnen Unternehmensbewertungen für unter anderem folgende
Anforderungen an:
- Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
- Börseneinführung (IPO)
- Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
- Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
- Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
- verhältniswahrende oder nicht verhältniswahrende Spaltung, allenfalls mit Barabfindung
- Anteilsbewertung bei vertraglicher Kündigung der GmbH oder bei Ausübung eines vertraglichen Aufgriffsrechts