Eine wichtige Änderung für Mobilheim-Touristen

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Wir möchten unsere derzeitigen und potenzielle Kunden sowie zukünftige Mieter informieren, dass es eine Änderung der Vorgehensweise seitens des Finanzamtes in Kroatien bei der Registrierung von Vermietern, die Beherbergungsleistungen in Camps leisten, ins kroatischen Umsatzsteuersystem gab.

Erst seit kurzem kann eine natürliche Person in ihrem eigenen Mobilheim, dass sich in einem Catering-Camp befindet, Beherbergungsleistungen ausschließlich über ein eigenes Handelsunternehmen oder ein für die Durchführung von Catering-Aktivitäten registriertes Gewerbe erbringen.

Wir wollten sie darauf aufmerksam machen, dass das Finanzamt eine Unternehmensgründung bzw. Registrierung bei solchen Geschäftstätigkeiten verlangen kann.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter office@tpa-group.hr kontaktieren.

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